Letzte Aktualisierung: März 2026 | Lesezeit: ca. 10 Min.
Wie Sie durch strategische Partnerschaften Ausschreibungen gewinnen, die alleine unerreichbar waren
Sie kennen das: Eine spannende Ausschreibung erscheint auf TED oder dem Vergabeportal Ihres Bundeslandes. Das Projekt passt perfekt zu Ihrem Kerngeschäft -- Java-Entwicklung für eine Landesbehörde. Doch dann lesen Sie die Anforderungen weiter. Gefordert werden neben der Softwareentwicklung auch IT-Sicherheitsberatung nach BSI-Grundschutz, ein zertifiziertes ISMS und Erfahrung mit Penetrationstests. Ihr 50-Personen-Unternehmen ist stark in Java, aber IT-Security ist nicht Ihr Kerngeschäft. Also klicken Sie weiter zur nächsten Ausschreibung -- und lassen einen potenziell siebenstelligen Auftrag liegen.
Genau hier kommt die Bietergemeinschaft ins Spiel. Statt alleine gegen die großen Beratungshäuser anzutreten, bündeln Sie Ihre Kompetenzen mit einem komplementären Partner. In diesem Artikel zeigen wir Ihnen, wann eine Bietergemeinschaft sinnvoll ist, wie Sie den richtigen Partner finden, welche rechtlichen Rahmenbedingungen gelten und wie Sie typische Fallstricke vermeiden.
Auf einen Blick
- Gesamtschuldnerische Haftung -- jeder Partner haftet für die gesamte Vertragserfüllung
- § 43 Abs. 2 VgV -- Bietergemeinschaften sind vergaberechtlich ausdrücklich zulässig
- 4-8 Wochen vor Abgabe sollte die Partnerfindung beginnen
- Kartellrechtlich unbedenklich, solange kein Partner den Auftrag alleine erfüllen könnte
- Umsätze werden addiert -- gemeinsam Mindestanforderungen erfüllen, die alleine unerreichbar sind
Wann eine Bietergemeinschaft sinnvoll ist
Nicht jede Ausschreibung erfordert eine Bietergemeinschaft. Bevor Sie den organisatorischen Aufwand auf sich nehmen, sollten Sie prüfen, ob einer oder mehrere der folgenden Punkte zutreffen:
Fehlende Fachkompetenzen. Die Ausschreibung verlangt Leistungen, die Sie nicht oder nicht in ausreichender Tiefe abdecken. Ein typisches Beispiel: Sie sind stark in der Anwendungsentwicklung, aber die Ausschreibung verlangt zusätzlich Netzwerk-Infrastruktur oder Cloud-Migration.
Fehlende Referenzen. Viele öffentliche Auftraggeber verlangen drei bis fünf vergleichbare Referenzprojekte der letzten drei Jahre. Wenn Sie die fachliche Kompetenz haben, aber die geforderten Referenzen im spezifischen Sektor (etwa Gesundheitswesen oder Verteidigung) fehlen, kann ein Partner diese Lücke schließen.
Kapazitätsanforderungen. Großprojekte erfordern oft 20, 30 oder mehr Berater gleichzeitig. Für ein Unternehmen mit 50 bis 100 Mitarbeitern ist das ein erheblicher Teil der Belegschaft. Mit einem Partner teilen Sie das Kapazitätsrisiko.
Umsatzanforderungen. Manche Ausschreibungen fordern einen Mindestjahresumsatz, der für einzelne Mittelständler schwer erreichbar ist. In einer Bietergemeinschaft können die Umsätze der Partner addiert werden -- ein erheblicher Vorteil. Alternativ kann auch die Eignungsleihe genutzt werden, um fehlende Eignungskriterien über ein Drittunternehmen abzudecken.
Regionale Präsenz. Einige Auftraggeber erwarten lokale Ansprechpartner oder kurze Reaktionszeiten vor Ort. Wenn die Ausschreibung in München liegt und Ihr Unternehmen in Hamburg sitzt, kann ein Münchner Partner die Vor-Ort-Anforderung erfüllen.
Die rechtlichen Grundlagen
Bevor wir in die Praxis einsteigen, müssen wir über die rechtliche Seite sprechen. Die Bietergemeinschaft ist im deutschen Vergaberecht klar geregelt, und es gibt einige Punkte, die Sie unbedingt kennen müssen.
Gesamtschuldnerische Haftung
Der wichtigste -- und für viele abschreckendste -- Punkt: Partner einer Bietergemeinschaft haften gesamtschuldnerisch gegenüber dem Auftraggeber. Das bedeutet, dass der Auftraggeber jeden Partner für die gesamte Vertragserfüllung in Anspruch nehmen kann, nicht nur für dessen Teilleistung.
Konkret: Wenn Ihr Partner seinen Teil der Leistung nicht erbringt, müssen Sie einspringen. Und wenn durch einen Fehler Ihres Partners ein Schaden entsteht, kann der Auftraggeber die gesamte Schadensersatzforderung an Sie richten. Sie müssen sich dann im Innenverhältnis mit Ihrem Partner auseinandersetzen.
Häufiger Fehler: Die gesamtschuldnerische Haftung wird unterschätzt. Wenn Ihr Partner seinen Teil nicht erbringt, müssen Sie einspringen. Sorgfältige Partnerwahl und ein guter Konsortialvertrag mit Freistellungsklauseln sind unverzichtbar.
Das klingt riskant -- und ist es auch. Aber dieses Risiko lässt sich durch sorgfältige Partnerwahl und einen guten Bietergemeinschaftsvertrag erheblich reduzieren. Dazu später mehr.
Vergaberechtliche Zulässigkeit
Bietergemeinschaften sind grundsätzlich zulässig. Der öffentliche Auftraggeber darf sie nicht ohne sachlichen Grund ausschließen. Das ergibt sich aus § 43 Abs. 2 VgV (Vergabeverordnung) sowie der Rechtsprechung der Vergabekammern. Der Auftraggeber darf allerdings verlangen, dass die Bietergemeinschaft im Auftragsfall eine bestimmte Rechtsform annimmt, wenn dies für die ordnungsgemäße Durchführung des Auftrags erforderlich ist.
Kartellrechtliche Grenzen
Vorsicht ist geboten, wenn die Partner auch Wettbewerber sind. Wenn zwei Unternehmen, die jeweils alleine zur Leistungserbringung in der Lage wären, eine Bietergemeinschaft bilden, kann dies kartellrechtlich problematisch sein. Das Bundeskartellamt prüft solche Fälle. Die Faustregel: Eine Bietergemeinschaft ist kartellrechtlich unproblematisch, wenn keiner der Partner den Auftrag alleine hätte erfüllen können.
Für IT-Mittelständler ist das in der Regel kein Problem. Wenn Sie sich mit einem Partner zusammenschließen, weil Sie komplementäre Kompetenzen einbringen, ist die kartellrechtliche Seite unproblematisch.
Den richtigen Partner finden
Die Partnerwahl ist der wichtigste Erfolgsfaktor. Ein falscher Partner kann nicht nur die Ausschreibung kosten, sondern im schlimmsten Fall Ihr Unternehmen gefährden. Hier sind die Kriterien, die Sie anlegen sollten:
Komplementäre Kompetenzen
Suchen Sie Partner, die genau die Lücken füllen, die Sie haben. Keine Überschneidung, sondern Ergänzung. Das reduziert nicht nur Konflikte, sondern macht auch die Aufgabenteilung einfacher.
Gute Kombinationen im IT-Bereich sind zum Beispiel:
- Softwareentwicklung + IT-Sicherheit: Sie entwickeln die Anwendung, der Partner übernimmt Sicherheitskonzept, Penetrationstests und ISMS-Beratung.
- Anwendungsentwicklung + Infrastruktur: Sie bauen die Software, der Partner kümmert sich um Server, Netzwerk und Cloud-Umgebung.
- Fachberatung + Technische Umsetzung: Ein Partner bringt die Fachexpertise im öffentlichen Sektor mit (etwa E-Government, OZG), der andere die technische Umsetzungskompetenz.
Kulturelle Passung
Unterschätzen Sie diesen Faktor nicht. Sie werden in einem Projekt eng zusammenarbeiten, möglicherweise über Jahre. Wenn ein Partner agile Methoden lebt und der andere streng nach Wasserfall arbeitet, sind Konflikte vorprogrammiert. Klären Sie vorab:
- Wie arbeiten Sie? Scrum, Kanban, klassisch?
- Wie kommunizieren Sie mit dem Auftraggeber?
- Wie gehen Sie mit Problemen und Eskalationen um?
- Wie ist Ihre Qualitätssicherung organisiert?
Finanzielle Stabilität
Prüfen Sie die Bonität Ihres potenziellen Partners. Angesichts der gesamtschuldnerischen Haftung ist die finanzielle Stabilität des Partners direkt relevant für Ihr eigenes Risiko. Fordern Sie aktuelle BWA und Jahresabschlüsse an. Nutzen Sie Creditreform oder vergleichbare Dienste.
Referenzen und Reputation
Sprechen Sie mit gemeinsamen Kontakten, früheren Auftraggebern des Partners, anderen Unternehmen, die bereits in Bietergemeinschaften mit dem Partner waren. Fragen Sie konkret: Wie war die Zusammenarbeit? Wurden Zusagen eingehalten? Wie wurde mit Problemen umgegangen?
Praxisbeispiel: Java-Entwicklung trifft IT-Sicherheit
Lassen Sie uns ein konkretes Beispiel durchgehen. Die Situation: Das Bayerische Landesamt für Steuern schreibt einen Rahmenvertrag für die Weiterentwicklung eines Identity-and-Access-Management-Systems (IAM) aus. Geschätzter Wert: 2 bis 5 Millionen Euro über vier Jahre.
Die Anforderungen:
- Java-Entwicklung (Spring Boot, Microservices)
- IAM-Expertise (Keycloak, OpenID Connect, SAML)
- IT-Sicherheitskonzept nach BSI-Grundschutz
- Penetrationstests für die entwickelten Komponenten
- Mindestens drei Referenzen in der öffentlichen Verwaltung
- Mindestjahresumsatz: 3 Millionen Euro
Partner A -- ByteForge Solutions GmbH (fiktiv):
- 45 Mitarbeiter, Schwerpunkt Java-Backend-Entwicklung
- Starke IAM-Expertise (Keycloak, Spring Security)
- ISO 9001 zertifiziert
- Jahresumsatz: 4,5 Millionen Euro
- Drei Referenzen in der öffentlichen Verwaltung
- Keine BSI-Grundschutz-Zertifizierung, keine Penetrationstest-Kompetenz
Partner B -- SecureIT Consulting GmbH (fiktiv):
- 30 Mitarbeiter, Schwerpunkt IT-Sicherheitsberatung
- BSI-Grundschutz-Zertifizierung, ISO 27001 auf Basis von BSI-Grundschutz
- Penetrationstests und ISMS-Beratung als Kerngeschäft
- Jahresumsatz: 2,8 Millionen Euro
- Zwei Referenzen in der öffentlichen Verwaltung im Sicherheitsbereich
- Keine Java-Entwicklungskompetenz
Alleine kann keiner der beiden Partner diese Ausschreibung gewinnen. ByteForge fehlt die Sicherheitskompetenz, SecureIT die Entwicklungskompetenz. Zusammen decken sie alle Anforderungen ab:
- Java/IAM: ByteForge
- BSI-Grundschutz und Penetrationstests: SecureIT
- Referenzen: insgesamt fünf in der öffentlichen Verwaltung
- Umsatz addiert: 7,3 Millionen Euro
Key Takeaway: Die ideale Bietergemeinschaft besteht aus Partnern mit komplementären Kompetenzen -- keine Überschneidung, sondern Ergänzung. Das reduziert Konflikte und macht die Aufgabenteilung eindeutig.
Die Aufgabenteilung ist klar, die Schnittstellen sind definiert (SecureIT prüft, was ByteForge entwickelt), und die Kompetenzen sind komplementär statt überlappend. Eine ideale Konstellation.
Was eine Bietergemeinschaftserklärung enthalten sollte

Die Bietergemeinschaftserklärung ist das Dokument, das Sie mit Ihrem Angebot einreichen. Viele Auftraggeber stellen eigene Formulare zur Verfügung. Unabhängig davon sollte die Erklärung folgende Punkte enthalten:
1. Bezeichnung und Zusammensetzung der Bietergemeinschaft
- Vollständige Firmennamen aller Partner
- Rechtsform und Handelsregisternummer
- Anschrift und Kontaktdaten
2. Federführendes Unternehmen
- Benennung des bevollmächtigten Vertreters
- Dieser ist Ansprechpartner für den Auftraggeber
- Er ist bevollmächtigt, rechtsverbindliche Erklärungen für die Bietergemeinschaft abzugeben
3. Gesamtschuldnerische Haftung
- Ausdrückliche Erklärung, dass alle Partner gesamtschuldnerisch haften
- Dies ist in der Regel eine zwingende Anforderung des Auftraggebers
4. Leistungsaufteilung
- Welcher Partner erbringt welche Teilleistungen?
- Quantifizierung der Anteile (in Prozent oder nach Arbeitspaketen)
5. Erklärung zur Rechtsform im Auftragsfall
- Ob und welche Rechtsform die Bietergemeinschaft im Auftragsfall annimmt (meist GbR)
6. Eignung der einzelnen Partner
- Nachweis, dass jeder Partner die für seinen Leistungsteil erforderliche Eignung besitzt
- Referenzen, Zertifizierungen, Umsatzzahlen je Partner
Zusätzlich zur Bietergemeinschaftserklärung sollten Sie einen internen Bietergemeinschaftsvertrag (auch Konsortialvertrag genannt) abschließen. Dieser regelt das Innenverhältnis und ist nicht für den Auftraggeber bestimmt. Hier gehören rein:
- Detaillierte Aufgaben- und Verantwortungsverteilung
- Regelung der internen Haftung (Freistellung bei Verschulden des anderen Partners)
- Gewinn- und Verlustverteilung
- Entscheidungsmechanismen und Eskalationsprozesse
- Regelung für den Fall des Ausscheidens eines Partners
- Geheimhaltungsvereinbarung
- Regelung von Rechten an gemeinsam erstellten Arbeitsergebnissen
Praxis-Tipp: Lassen Sie den Konsortialvertrag von einem auf Vergaberecht spezialisierten Anwalt aufsetzen. Die Kosten von ein paar tausend Euro sind eine Versicherung gegen weitaus teurere Probleme.
Risiken und wie Sie sie mindern
Risiko 1: Partnersausfall
Ihr Partner kann während des Projekts ausfallen -- durch Insolvenz, Kapazitätsengpässe oder Managementprobleme. Gegenmaßnahmen:
- Prüfen Sie die Bonität vor Vertragsschluss und regelmäßig während der Laufzeit.
- Vereinbaren Sie im Konsortialvertrag, wie mit einem Ausfall umgegangen wird.
- Stellen Sie sicher, dass Sie im Notfall die Leistungen des Partners übernehmen oder schnell einen Ersatz finden können.
- Halten Sie den Auftraggeber frühzeitig informiert, wenn Probleme absehbar sind.
Risiko 2: Qualitätsprobleme beim Partner
Wenn die Leistung Ihres Partners nicht den Anforderungen entspricht, haftet die gesamte Bietergemeinschaft. Gegenmaßnahmen:
- Definieren Sie klare Qualitätskriterien und Abnahmeprozesse im Konsortialvertrag.
- Etablieren Sie regelmäßige Reviews der Partnerleistung.
- Vereinbaren Sie Freistellungsklauseln für den Fall, dass ein Partner durch seine Leistung Schäden verursacht.
Risiko 3: Kommunikationsprobleme
Unterschiedliche Unternehmenskulturen und Arbeitsweisen führen zu Missverständnissen. Gegenmaßnahmen:
- Benennen Sie auf beiden Seiten feste Ansprechpartner.
- Etablieren Sie regelmäßige Jour-Fixe-Termine.
- Nutzen Sie gemeinsame Projektmanagement-Tools.
- Definieren Sie Eskalationsstufen und -wege.
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Risiko 4: Streit über Vergütung und Aufwand
Wenn sich der Projektumfang ändert, kann es Streit darüber geben, wer den Mehraufwand trägt. Gegenmaßnahmen:
- Definieren Sie im Konsortialvertrag klar, wie Nachträge und Änderungen behandelt werden.
- Vereinbaren Sie einen Verteilungsschlüssel für Mehraufwände.
- Richten Sie ein gemeinsames Change-Management ein.
Risiko 5: Wettbewerb nach Ende der Bietergemeinschaft
Nach Ende des Projekts könnten Sie und Ihr Partner zu Wettbewerbern um Folgeaufträge werden. Gegenmaßnahmen:
- Regeln Sie im Konsortialvertrag, wie mit Folgeaufträgen umgegangen wird.
- Vereinbaren Sie, ob und wie lange nach Projektende ein Wettbewerbsverbot gilt.
- Definieren Sie, wem welche Kundenbeziehungen "gehören".
Der Prozess: Von der Idee zur gemeinsamen Abgabe
Wenn Sie sich für eine Bietergemeinschaft entschieden haben, empfehlen wir folgenden Ablauf:
Phase 1: Partnerfindung (4-8 Wochen vor Abgabe)
- Identifizieren Sie potenzielle Partner über Ihr Netzwerk, Branchenverzeichnisse oder Plattformen.
- Führen Sie erste Gespräche, prüfen Sie die grundsätzliche Passung.
- Tauschen Sie NDAs aus und teilen Sie die Ausschreibungsunterlagen.
Phase 2: Abstimmung (3-4 Wochen vor Abgabe)
- Klären Sie die Aufgabenteilung und die Preisgestaltung.
- Entwerfen Sie den Konsortialvertrag.
- Beginnen Sie mit der gemeinsamen Angebotserstellung.
Phase 3: Angebotserstellung (2-3 Wochen vor Abgabe)
- Erstellen Sie die technischen und fachlichen Teile des Angebots parallel.
- Stimmen Sie Schnittstellen und übergreifende Konzepte ab.
- Lassen Sie den Konsortialvertrag anwaltlich prüfen und unterzeichnen.
Phase 4: Qualitätssicherung und Abgabe (letzte Woche)
- Interne Review des Gesamtangebots.
- Prüfung aller Formulare und Nachweise.
- Fristgerechte Abgabe.
💡 Praxis-Tipp: Beginnen Sie die Partnerfindung nicht erst, wenn die Ausschreibung veröffentlicht wird. Bauen Sie Ihr Partnernetzwerk strategisch auf -- auf Branchenveranstaltungen, in Verbänden wie dem Bitkom oder bei DATABUND. Wenn die passende Ausschreibung kommt, können Sie schnell agieren.
Zusammenfassung
- Bietergemeinschaften ermöglichen KMU die Teilnahme an Ausschreibungen, die alleine unerreichbar wären
- Komplementäre Kompetenzen sind der Schlüssel -- keine Überschneidung, sondern Ergänzung
- Gesamtschuldnerische Haftung durch sorgfältige Partnerwahl und Konsortialvertrag absichern
- Frühzeitig starten -- 4-8 Wochen vor Abgabe mit der Partnerfindung beginnen
- Netzwerk proaktiv aufbauen -- nicht erst suchen, wenn die Ausschreibung schon veröffentlicht ist
Fazit: Gemeinsam stärker im Vergabewettbewerb
Die Bietergemeinschaft ist eines der wirkungsvollsten Instrumente für IT-Mittelständler im öffentlichen Vergabewettbewerb. Sie ermöglicht es Ihnen, an Ausschreibungen teilzunehmen, die sonst nur den großen Beratungshäusern vorbehalten wären. Der Schlüssel zum Erfolg liegt in der sorgfältigen Partnerwahl, einer klaren vertraglichen Regelung und einer professionellen Zusammenarbeit.
Ja, die gesamtschuldnerische Haftung ist ein reales Risiko. Aber mit dem richtigen Partner und einem guten Konsortialvertrag ist dieses Risiko beherrschbar -- und steht in keinem Verhältnis zu den Chancen, die sich eröffnen. Ein siebenstelliger Rahmenvertrag, den Sie alleine nicht hätten gewinnen können, kann Ihr Unternehmen auf Jahre hinaus absichern.
Die größte Herausforderung ist oft, die passende Ausschreibung überhaupt rechtzeitig zu finden. Denn wenn Sie erst zwei Wochen vor Abgabefrist von einem Projekt erfahren, bleibt kaum Zeit für eine fundierte Partnersuche und gemeinsame Angebotserstellung. Wer systematisch und frühzeitig relevante Ausschreibungen identifiziert, hat einen entscheidenden Vorsprung -- sowohl für die eigene Angebotsabgabe als auch für die Bildung strategischer Bietergemeinschaften.
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