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Eignungsleihe bei IT-Ausschreibungen erklärt

Von Bruno Polster · 23. Februar 2026 · 14 Min. Lesezeit

Letzte Aktualisierung: März 2026 | Lesezeit: ca. 10 Min.

Sie finden eine Ausschreibung, die perfekt zu Ihrem Leistungsprofil passt — IT-Sicherheitsberatung für eine Landesbehörde, genau Ihr Thema. Dann lesen Sie die Eignungskriterien: Mindestjahresumsatz 5 Millionen Euro im Bereich IT-Security. Ihr Unternehmen macht 3 Millionen Euro. Ausschluss? Nicht unbedingt. Die Eignungsleihe nach § 47 VgV erlaubt es Ihnen, sich auf die Ressourcen eines Partners zu stützen — ohne eine Bietergemeinschaft bilden zu müssen. Dieser Artikel erklärt, wie die Eignungsleihe funktioniert, wann sie sinnvoll ist und wie Sie sie in der Praxis einsetzen.

Auf einen Blick:
- Eignungsleihe (§ 47 VgV) erlaubt es, sich auf die Leistungsfähigkeit eines Partners zu stützen — ohne Bietergemeinschaft
- Leihbar sind: Umsatz, Referenzen, Zertifizierungen und Personalqualifikationen
- Nicht leihbar: Zuverlässigkeit und Befähigung zur Berufsausübung
- Der Eignungsverleiher muss bei Leihe wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit gesamtschuldnerisch haften
- Eignungsleihe ist das Schlüsselinstrument, um als KMU an Millionenausschreibungen teilzunehmen


Was ist Eignungsleihe — und was unterscheidet sie von Bietergemeinschaft und Nachunternehmereinsatz?

Im deutschen Vergaberecht gibt es drei Möglichkeiten, externe Ressourcen in ein Angebot einzubinden. Die Unterschiede sind rechtlich erheblich, und sie zu verwechseln kann zum Ausschluss führen. Deshalb lohnt sich ein genauer Blick.

Die Bietergemeinschaft (geregelt in § 43 Abs. 2 VgV) ist ein Zusammenschluss von zwei oder mehr Unternehmen, die gemeinsam ein Angebot abgeben und den Auftrag gemeinsam ausführen. Alle Partner haften gesamtschuldnerisch. Die Bietergemeinschaft tritt dem Auftraggeber gegenüber als Einheit auf. Wenn Sie sich für dieses Thema interessieren, empfehlen wir unseren ausführlichen Artikel zur Bietergemeinschaft für IT-Mittelständler.

Der Nachunternehmereinsatz (§ 36 VgV) bedeutet, dass Sie als alleiniger Bieter auftreten und Teile der Leistung an einen Unterauftragnehmer weitergeben. Sie bleiben alleiniger Vertragspartner des Auftraggebers und haften vollständig. Der Nachunternehmer hat kein direktes Vertragsverhältnis zum Auftraggeber.

Die Eignungsleihe (§ 47 VgV) ist etwas anderes als beides. Bei der Eignungsleihe stützen Sie sich auf die Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens, um die Eignungskriterien der Ausschreibung zu erfüllen — unabhängig davon, ob dieses Unternehmen später als Nachunternehmer am Auftrag beteiligt ist oder nicht. Sie leihen sich gewissermaßen die Eignung eines Partners, um überhaupt als geeigneter Bieter zu gelten.

Der entscheidende Unterschied zur Bietergemeinschaft: Bei der Eignungsleihe bleiben Sie alleiniger Bieter und alleiniger Auftragnehmer. Sie bilden keine gemeinsame Rechtsform mit dem eignungsverleihenden Unternehmen. Und der entscheidende Unterschied zum Nachunternehmereinsatz: Beim reinen Nachunternehmereinsatz nutzen Sie den Nachunternehmer für die Leistungserbringung, nicht für die Eignungsprüfung. Bei der Eignungsleihe geht es primär darum, die Eignungshürde zu überwinden.

In der Praxis werden Eignungsleihe und Nachunternehmereinsatz häufig kombiniert: Sie leihen sich die Eignung eines Partners (um die Eignungsprüfung zu bestehen) und setzen denselben Partner als Nachunternehmer ein (um die Leistung zu erbringen). Das ist zulässig und sogar die Regel.

Wann ist Eignungsleihe die richtige Strategie?

Eignungsleihe ist dann sinnvoll, wenn Sie als alleiniger Bieter auftreten wollen, aber ein oder mehrere Eignungskriterien nicht aus eigener Kraft erfüllen können. Typische Konstellationen im IT-Bereich:

Sie erfüllen den geforderten Mindestjahresumsatz nicht. Viele IT-Ausschreibungen fordern einen Mindestjahresumsatz im relevanten Geschäftsbereich, der das 1,5- bis 2-fache des jährlichen Auftragsvolumens beträgt. Für ein IT-Unternehmen mit 30 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von 3 Millionen Euro ist eine Ausschreibung mit einem Mindestjahresumsatz von 5 Millionen Euro ohne Eignungsleihe nicht erreichbar. Wenn Sie aber einen größeren Partner haben — etwa ein befreundetes IT-Unternehmen mit 10 Millionen Euro Umsatz —, kann dieser seinen Umsatz im Wege der Eignungsleihe beisteuern. Mehr dazu erfahren Sie auch in unserem Artikel über Eignungskriterien bei IT-Ausschreibungen.

Ihnen fehlen die geforderten Referenzen. Die Ausschreibung verlangt drei Referenzprojekte im Bereich Cloud-Migration für Bundesbehörden, jeweils mit einem Volumen von mindestens 500.000 Euro. Sie haben umfangreiche Cloud-Erfahrung, aber Ihre Referenzen stammen aus der Privatwirtschaft. Ein Partner, der die geforderten Behördenreferenzen hat, kann diese im Wege der Eignungsleihe beisteuern.

Ihnen fehlen bestimmte Zertifizierungen. Die Ausschreibung fordert eine ISO 27001-Zertifizierung auf Basis von BSI IT-Grundschutz. Ihr Unternehmen hat eine ISO 27001-Zertifizierung, aber nicht auf Basis von IT-Grundschutz. Ein Partner mit der spezifischen Zertifizierung kann diese verleihen.

Ihnen fehlt bestimmtes Fachpersonal. Die Ausschreibung fordert einen Projektleiter mit mindestens 10 Jahren Erfahrung in der IT-Sicherheitsberatung für den öffentlichen Sektor und einer Sicherheitsüberprüfung nach SÜG. Sie haben exzellente Berater, aber keinen mit dieser spezifischen Kombination. Ein Partner kann den geforderten Experten im Wege der Eignungsleihe bereitstellen.

Praxisbeispiel: Ein 30-Personen-IT-Unternehmen bewirbt sich auf eine Millionenausschreibung

Machen wir es konkret. Die Firma CyberShield GmbH aus Hannover, ein IT-Sicherheitsdienstleister mit 30 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von 3,2 Millionen Euro, möchte sich auf einen Rahmenvertrag für IT-Sicherheitsberatung einer Landesbehörde bewerben. Geschätzter Wert: 4 Millionen Euro über vier Jahre.

Die Eignungskriterien der Ausschreibung:

CyberShield erfüllt die ISO 27001-Zertifizierung und hat vier CISSP-zertifizierte Mitarbeiter. Aber: Der Umsatz liegt bei nur 3,2 Millionen Euro, und von den geforderten fünf Referenzen hat CyberShield nur drei, die alle Kriterien erfüllen.

CyberShield kontaktiert die SecureNet AG, ein befreundetes IT-Sicherheitsunternehmen aus Hamburg mit 120 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von 14 Millionen Euro. SecureNet hat zahlreiche Referenzen im öffentlichen Sektor und ist bereit, seine Ressourcen im Wege der Eignungsleihe zur Verfügung zu stellen.

Die Lösung: CyberShield gibt das Angebot als alleiniger Bieter ab. Für den Mindestjahresumsatz und die fehlenden zwei Referenzen stützt sich CyberShield auf die Eignungsleihe der SecureNet AG. SecureNet wird gleichzeitig als Nachunternehmer für einen Teil der Leistungserbringung benannt.

Das Ergebnis: CyberShield besteht die Eignungsprüfung, kann sein inhaltlich starkes Angebot präsentieren und hat eine realistische Chance auf den Zuschlag — bei einer Ausschreibung, die ohne Eignungsleihe unerreichbar gewesen wäre.

Was kann „geliehen" werden — und was nicht?

Das Vergaberecht unterscheidet klar zwischen Eignungskriterien, die im Wege der Eignungsleihe beigesteuert werden können, und solchen, die der Bieter selbst erfüllen muss.

Was geliehen werden kann:

Was nicht geliehen werden kann — und häufige Fehler:

Häufiger Fehler: Die drei häufigsten Fehler bei der Eignungsleihe: (1) Den Eignungsverleiher nicht bei der Leistungserbringung einsetzen — eine rein formale Leihe führt zum Ausschluss. (2) Die Verpflichtungserklärung vergessen oder mangelhaft erstellen. (3) Annehmen, dass die gesamtschuldnerische Haftung immer gilt — sie greift nur bei Leihe wirtschaftlicher/finanzieller Leistungsfähigkeit.

Häufiger Fehler 1: Die Eignungsleihe erklären, aber den Eignungsverleiher nicht bei der Leistungserbringung einsetzen. Wenn Sie sich die Referenzen eines Partners im Bereich Penetrationstests leihen, muss dieser Partner auch die Penetrationstests im Auftragsfall durchführen. Eine rein formale Eignungsleihe, bei der der Partner tatsächlich nicht beteiligt ist, wird vom Auftraggeber erkannt und führt zum Ausschluss.

Häufiger Fehler 2: Die Verpflichtungserklärung vergessen oder mangelhaft erstellen. Ohne eine rechtlich wirksame Verpflichtungserklärung des Eignungsverleihers ist die Eignungsleihe unwirksam.

Häufiger Fehler 3: Annehmen, dass die gesamtschuldnerische Haftung bei Eignungsleihe immer gilt. Die gemeinsame Haftung des Eignungsverleihers gilt nur bei der Leihe von wirtschaftlicher und finanzieller Leistungsfähigkeit. Bei der Leihe von technischer Leistungsfähigkeit gibt es diese automatische Mithaftung nicht — es sei denn, die Vergabeunterlagen sehen etwas anderes vor.

Wie der Auftraggeber die Eignungsleihe prüft

Öffentliche Auftraggeber sind verpflichtet, die Eignungsleihe sorgfältig zu prüfen. Rechnen Sie mit folgenden Prüfschritten:

1. Formelle Prüfung: Liegt eine ordnungsgemäße Verpflichtungserklärung des Eignungsverleihers vor? Ist die Erklärung unterzeichnet und inhaltlich vollständig?

2. Eignungsprüfung des Eignungsverleihers: Erfüllt der Eignungsverleiher die Eignungskriterien, die er verleihen soll? Liegen bei ihm Ausschlussgründe nach § 123 oder § 124 GWB vor? Der Auftraggeber muss den Eignungsverleiher im selben Umfang prüfen wie den Bieter selbst.

3. Inhaltliche Prüfung: Ist die Eignungsleihe plausibel? Steht der Eignungsverleiher tatsächlich für die Auftragsausführung zur Verfügung? Wird er in dem Bereich eingesetzt, auf den sich die geliehene Eignung bezieht?

4. Aufforderung zur Nachbesserung oder zum Austausch: Wenn der Eignungsverleiher die Eignungskriterien nicht erfüllt oder bei ihm Ausschlussgründe vorliegen, muss der Auftraggeber dem Bieter die Möglichkeit geben, den Eignungsverleiher innerhalb einer angemessenen Frist auszutauschen (§ 47 Abs. 2 VgV). Das ist ein wichtiger Schutz für Bieter — Sie werden nicht sofort ausgeschlossen, wenn es ein Problem mit Ihrem Partner gibt.

Praxis-Tipp: Bereiten Sie die Eignungsnachweise des Eignungsverleihers genauso sorgfältig vor wie Ihre eigenen. Fordern Sie alle Unterlagen frühzeitig an — Handelsregisterauszug, Jahresabschlüsse, Referenzbeschreibungen, Zertifizierungsnachweise. Lücken in den Unterlagen des Partners sind einer der häufigsten Ausschlussgründe.

Praxistipp: Bereiten Sie die Eignungsnachweise des Eignungsverleihers genauso sorgfältig vor wie Ihre eigenen. Fordern Sie alle relevanten Unterlagen frühzeitig an: Handelsregisterauszug, Jahresabschlüsse, Referenzbeschreibungen, Zertifizierungsnachweise, Eigenerklärung zu Ausschlussgründen. Lücken in den Unterlagen des Eignungsverleihers sind ein häufiger Ausschlussgrund.

Schritt für Schritt: So richten Sie die Eignungsleihe richtig ein

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Hier der praktische Ablauf von der Idee bis zur Angebotsabgabe:

Schritt 1: Eignungskriterien analysieren.

Lesen Sie die Auftragsbekanntmachung und die Vergabeunterlagen genau. Identifizieren Sie alle Eignungskriterien und prüfen Sie für jedes einzelne, ob Sie es aus eigener Kraft erfüllen. Erstellen Sie eine Tabelle:

Eignungskriterium Eigene Erfüllung Lücke Eignungsleihe nötig?
Mindestjahresumsatz 5 Mio. EUR 3,2 Mio. EUR 1,8 Mio. EUR Ja
5 Referenzen öff. Sektor 3 vorhanden 2 fehlen Ja
ISO 27001 BSI IT-Grundschutz Vorhanden Nein
3 CISSP-Mitarbeiter 4 vorhanden Nein

Schritt 2: Partner identifizieren.

Suchen Sie einen Partner, der die fehlenden Eignungskriterien erfüllt und bereit ist, eine Verpflichtungserklärung abzugeben. Der Partner muss:
- Die geforderten Eignungskriterien selbst erfüllen (er kann nur verleihen, was er hat).
- Frei von Ausschlussgründen sein.
- Bereit sein, für die Auftragsausführung tatsächlich zur Verfügung zu stehen.
- Bei Leihe von wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit: bereit sein, die gemeinsame Haftung zu übernehmen.

Schritt 3: Verpflichtungserklärung erstellen.

Die Verpflichtungserklärung ist das zentrale Dokument der Eignungsleihe. Sie sollte folgende Elemente enthalten:

Schritt 4: Eignungsnachweise des Partners zusammenstellen.

Fordern Sie alle Nachweise an, die der Auftraggeber für die geliehenen Eignungskriterien verlangt:
- Bei Umsatzleihe: Jahresabschlüsse oder BWA der letzten drei Jahre.
- Bei Referenzleihe: Vollständige Referenzbeschreibungen im geforderten Format.
- Bei Zertifizierungsleihe: Aktuelle Zertifizierungsurkunden.
- Bei Personalleihe: Qualifikationsprofile, Zertifizierungsnachweise, gegebenenfalls Verfügbarkeitserklärungen.

Zusätzlich: Handelsregisterauszug des Eignungsverleihers, Eigenerklärung zu Ausschlussgründen, gegebenenfalls Unbedenklichkeitsbescheinigungen.

Schritt 5: Angebotsunterlagen zusammenführen.

Integrieren Sie die Eignungsleihe sauber in Ihre Angebotsunterlagen:
- Kennzeichnen Sie in der Eignungserklärung klar, welche Kriterien Sie selbst erfüllen und welche im Wege der Eignungsleihe beigesteuert werden.
- Fügen Sie die Verpflichtungserklärung als Anlage bei.
- Ordnen Sie die Eignungsnachweise des Partners den jeweiligen Kriterien zu.
- Wenn der Eignungsverleiher auch als Nachunternehmer eingesetzt wird, benennen Sie ihn auch im Nachunternehmerverzeichnis.

Schritt 6: Qualitätssicherung.

Lassen Sie die Unterlagen von einer zweiten Person prüfen. Achten Sie insbesondere auf:
- Vollständigkeit aller geforderten Nachweise — sowohl Ihre eigenen als auch die des Partners.
- Konsistenz: Stimmen die Angaben in der Verpflichtungserklärung mit den Eignungsnachweisen überein?
- Formale Korrektheit: Ist die Verpflichtungserklärung unterschrieben? Stimmen Firmennamen und Vertretungsberechtigung?
- Plausibilität: Wird der Eignungsverleiher in dem Bereich eingesetzt, für den die Eignung geliehen wird?

Wie Eignungsleihe größere Aufträge für KMU erschließt

Die strategische Bedeutung der Eignungsleihe für mittelständische IT-Unternehmen kann kaum überschätzt werden. Sie ist das Instrument, das den Zugang zu Ausschreibungen eröffnet, die sonst nur großen Anbietern vorbehalten wären.

Rechnen Sie durch: Ein IT-Unternehmen mit 50 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von 6 Millionen Euro hat ohne Eignungsleihe Zugang zu Ausschreibungen mit einem jährlichen Auftragsvolumen von maximal 3 bis 4 Millionen Euro (bei einem typischen Mindestjahresumsatz-Faktor von 1,5 bis 2). Das sind in der Regel kleinere Projekte bei Kommunen oder kleineren Landesbehörden.

Mit Eignungsleihe verschiebt sich diese Grenze dramatisch nach oben. Wenn ein Partner mit 20 Millionen Euro Umsatz seinen Umsatz verleiht, sind plötzlich Ausschreibungen mit Mindestanforderungen von 10 oder 15 Millionen Euro erreichbar — also die Rahmenverträge der großen Landesbehörden und Bundeseinrichtungen.

Zahlen & Fakten: Ein IT-Unternehmen mit 50 Mitarbeitern und 6 Mio. EUR Jahresumsatz erreicht ohne Eignungsleihe nur Ausschreibungen bis max. 3–4 Mio. EUR Auftragsvolumen. Mit einem Partner (20 Mio. EUR Umsatz) verschiebt sich diese Grenze auf 10–15 Mio. EUR — also die Rahmenverträge der großen Landesbehörden und Bundeseinrichtungen.

Und hier liegt der Hebel: Die wirklich attraktiven IT-Aufträge im öffentlichen Sektor — die mehrjährigen Rahmenverträge mit planbarem Volumen, die als Referenz für weitere Aufträge dienen — haben Eignungshürden, die von einzelnen Mittelständlern schwer zu nehmen sind. Die Eignungsleihe ist der Schlüssel, der diese Tür öffnet.

Strategische Empfehlungen:

Bauen Sie ein Netzwerk von Eignungsleihpartnern auf. Identifizieren Sie zwei bis drei Unternehmen, mit denen Sie eine vertrauensvolle Beziehung haben und die bereit sind, ihre Eignung im Bedarfsfall zu verleihen. Das können befreundete IT-Unternehmen sein, ehemalige Arbeitgeber von Gründern oder Unternehmen, mit denen Sie in Projekten zusammengearbeitet haben.

Bieten Sie selbst Eignungsleihe an. Die Beziehung funktioniert in beide Richtungen. Wenn ein kleinerer Partner Ihre Referenzen oder Zertifizierungen braucht, können Sie diese verleihen. Das stärkt die Partnerschaft und schafft Gegenseitigkeit.

Kombinieren Sie Eignungsleihe mit Nachunternehmereinsatz. Die sauberste Konstellation: Der Eignungsverleiher bringt die fehlende Eignung ein und erbringt gleichzeitig den Teil der Leistung, auf den sich die geliehene Eignung bezieht. Das ist für den Auftraggeber nachvollziehbar und reduziert Rückfragen.

Key Takeaway: Nutzen Sie Eignungsleihe nicht als Notlösung, sondern als strategisches Wachstumsinstrument. Bauen Sie ein Netzwerk von 2–3 vertrauenswürdigen Eignungsleihpartnern auf und wachsen Sie durch gewonnene Aufträge in die Eignungshürden hinein, die Sie heute noch nicht eigenständig nehmen können.

Wachsen Sie in die Eignung hinein. Nutzen Sie die durch Eignungsleihe gewonnenen Aufträge, um eigene Referenzen und Umsätze aufzubauen. Ziel sollte sein, nach zwei bis drei Jahren die Eignungshürden eigenständig zu nehmen — oder auf noch größere Ausschreibungen zuzugreifen, für die Sie dann erneut Eignungsleihe benötigen.

Verbindung zu Bietergemeinschaft: Wann welches Instrument?

Die Frage, ob Sie eine Bietergemeinschaft bilden oder Eignungsleihe nutzen sollten, hängt von mehreren Faktoren ab:

Eignungsleihe ist vorzuziehen, wenn:
- Sie den Auftrag im Wesentlichen selbst ausführen wollen und können.
- Sie nur punktuelle Eignungslücken haben (Umsatz, einzelne Referenzen, eine Zertifizierung).
- Sie die Kontrolle über das Projekt behalten wollen.
- Sie die gesamtschuldnerische Haftung einer Bietergemeinschaft vermeiden wollen.

Eine Bietergemeinschaft ist besser, wenn:
- Sie und Ihr Partner jeweils wesentliche Teile der Leistung erbringen sollen.
- Die Eignungslücken so groß sind, dass eine reine Leihe nicht plausibel wäre.
- Sie die Kapazitätsrisiken teilen wollen.
- Sie gemeinsam auftreten wollen, um dem Auftraggeber eine breitere Kompetenz zu demonstrieren.

Kombination ist möglich: Sie können auch eine Bietergemeinschaft bilden und zusätzlich Eignungsleihe von einem Dritten in Anspruch nehmen. Das ist zulässig, aber komplex — und erfordert eine besonders sorgfältige Dokumentation.

Zusammenfassung — Die wichtigsten Erkenntnisse:
- Eignungsleihe (§ 47 VgV) ermöglicht den Zugang zu Ausschreibungen, die sonst nur Großunternehmen vorbehalten wären
- Leihbar: Umsatz, Referenzen, Zertifizierungen, Personal — nicht leihbar: Zuverlässigkeit
- Die Verpflichtungserklärung ist das zentrale Dokument — sie muss rechtlich einwandfrei sein
- Der Eignungsverleiher muss im Auftragsfall tatsächlich eingesetzt werden
- Bauen Sie ein Netzwerk von 2–3 Eignungsleihpartnern auf und nutzen Sie gewonnene Aufträge zum eigenständigen Wachstum

Fazit: Eignungsleihe als strategisches Wachstumsinstrument

Die Eignungsleihe nach § 47 VgV ist eines der wirkungsvollsten Instrumente für mittelständische IT-Unternehmen im öffentlichen Vergabemarkt. Sie überbrückt die Lücke zwischen dem, was Sie können, und dem, was die Ausschreibung formal fordert. Sie ermöglicht Ihnen den Zugang zu Aufträgen, die sonst unerreichbar wären. Und sie ist — bei sorgfältiger Vorbereitung — rechtlich solide und von Auftraggebern akzeptiert.

Die Voraussetzungen für den Erfolg sind klar: Ein vertrauenswürdiger Partner, eine lückenlose Verpflichtungserklärung, sorgfältig aufbereitete Eignungsnachweise und die Bereitschaft, den Partner auch tatsächlich in die Leistungserbringung einzubinden.

Nutzen Sie die Eignungsleihe nicht als Notlösung, sondern als strategisches Instrument. Planen Sie Ihre Partnerschaften langfristig, bauen Sie ein Netzwerk auf und wachsen Sie systematisch in größere Ausschreibungen hinein. Der öffentliche IT-Markt bietet enorme Chancen für den Mittelstand — wenn Sie die Instrumente des Vergaberechts zu nutzen wissen.

Und der erste Schritt ist, wie immer, die richtige Ausschreibung zu finden. Denn die beste Eignungsleihe-Strategie nützt nichts, wenn Sie die Ausschreibung erst drei Tage vor Abgabefrist entdecken — dann bleibt keine Zeit, die Partnerschaft aufzusetzen und die Unterlagen zusammenzustellen.


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