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Wie viel Zeit bleibt für ein Angebot? 1.445 offene IT-Ausschreibungen ausgewertet (September 2026)

Bruno Polster·5. September 2026·11 Min. Lesezeit
Wie viel Zeit bleibt für ein Angebot? 1.445 offene IT-Ausschreibungen ausgewertet (September 2026)

Datenstand: 5. September 2026 | Quelle: Datenservice Öffentlicher Einkauf (oeffentlichevergabe.de) | Lesezeit: ca. 9 Min.

Wer eine passende Ausschreibung findet, hat selten so viel Zeit, wie er glaubt. Wie viel genau, haben wir gemessen: Für alle am 5. September 2026 offenen Bekanntmachungen mit IT-Bezug auf oeffentlichevergabe.de haben wir den Abstand zwischen Veröffentlichung und Angebotsfrist berechnet. Das Ergebnis: im Median 30 Tage, ein Fünftel der Verfahren lässt weniger als 21 Tage, und wer am Stichtag in die Liste sah, hatte bei der Hälfte der offenen Verfahren noch 13 Tage oder weniger.

Key Takeaways:

  • 1.478 offene Lose in 1.266 Bekanntmachungen von 820 Auftraggebern, davon 1.445 mit auswertbarem Vorlauf
  • Median 30 Tage zwischen Veröffentlichung und Angebotsfrist, das untere Viertel liegt bei 22 Tagen und darunter
  • 21,5 Prozent der Verfahren lassen weniger als 21 Tage, 45,8 Prozent weniger als 30
  • Länder (30,8 Prozent) und Hochschulen, Kliniken, Forschung (29,3 Prozent) setzen am häufigsten Fristen unter 21 Tagen, Bund und öffentliche Unternehmen am seltensten (rund 15 Prozent)
  • Jede zweite Frist endet an einem Montag oder Dienstag (52,4 Prozent), das Wochenende davor gehört damit oft zur Angebotsphase
  • Am Stichtag hatten 73 Prozent der offenen Lose weniger als 21 Tage Restfrist. Wer wöchentlich sichtet, sieht viele Verfahren zu spät
  • Die vollständige Abfrage, die Methodik und die Grenzen der Auswertung stehen in diesem Artikel

Vorlauf zwischen Veröffentlichung und Angebotsfrist bei 1.445 offenen IT-Ausschreibungen: Median 30 Tage, 21,5 Prozent unter 21 Tagen, 47,8 Prozent zwischen 30 und 44 Tagen, dazu die Verteilung in fünf Klassen

Was genau haben wir untersucht?

Der Datenservice Öffentlicher Einkauf stellt die Bekanntmachungen deutscher Vergabestellen im eForms-Format bereit, abfragbar ohne Anmeldung. Wir haben am 5. September 2026 alle Lose abgefragt, die drei Bedingungen erfüllen:

MerkmalDefinition
Stichtag der Abfrage05.09.2026
Verfahrensstandaktiv, also Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
BekanntmachungsartAuftragsbekanntmachungen (cn-standard, cn-social)
IT-Bezugmindestens ein CPV-Code des Loses beginnt mit 72 (IT-Dienste), 48 (Software) oder 79 (Unternehmensdienstleistungen)
Gemessene GrößeTage zwischen Veröffentlichungsdatum der Bekanntmachung und Angebotsfrist des Loses
Ausschluss33 Lose mit Vorlauf über 200 Tagen (Rahmenvereinbarungen und dynamische Beschaffungssysteme mit Fristen bis 2037)

Die Division 79 gehört dazu, weil viele Vergabestellen IT-Beratung, Projektsteuerung oder Datenerfassung dort einordnen statt unter 72. Wie oft IT-Leistungen außerhalb von 48 und 72 klassifiziert werden, haben wir in der CPV-Blindspot-Analyse untersucht. Die Filterung über alle CPV-Codes eines Loses erklärt, warum in der Stichprobe auch 330 Lose mit Haupt-CPV 50 (Wartung und Reparatur) stehen: Sie tragen einen IT-Code als Nebenklassifikation.

Die Abfrage ist reproduzierbar. Sie geht als POST an https://oeffentlichevergabe.de/bkmk/searches mit FROM: lots, sortiert nach publicationDate, mit den drei WHERE-Klauseln noticeType IN [cn-standard, cn-social], allCpvCodes STARTS_WITH [72, 48, 79] und active = true, seitenweise zu je 100 Losen. Die Antwort enthielt 1.478 Lose.

Wie viel Vorlauf haben IT-Ausschreibungen zwischen Veröffentlichung und Frist?

Vorlauf in TagenLoseAnteil
unter 2131121,5 %
21 bis 2935124,3 %
30 bis 4469047,8 %
45 bis 59704,8 %
60 und mehr231,6 %
Gesamt1.445100 %

Der Median liegt bei 30 Tagen, der Mittelwert bei 29,4. Das untere Viertel der Verfahren hat 22 Tage oder weniger, das obere Viertel 34 oder mehr. Die Verteilung ist eng: Fast die Hälfte aller Lose liegt zwischen 30 und 44 Tagen, und genau 110 Lose landen exakt auf 30 Tagen.

Diese Zahl ist kein Zufall. Für EU-weite offene Verfahren schreibt § 15 VgV mindestens 35 Tage ab Absendung der Bekanntmachung vor, bei elektronischer Angebotsabgabe verkürzt um fünf auf 30 Tage. Die Vorgabe setzt Artikel 27 der Richtlinie 2014/24/EU um. Viele Vergabestellen setzen die Frist damit exakt auf das Minimum. Unterhalb der EU-Schwellenwerte gilt die UVgO, und die nennt keine Mindestfrist in Tagen, nur das Gebot der Angemessenheit. Genau dort liegen die meisten der 311 Verfahren mit weniger als 21 Tagen. Welche Regeln in welchem Verfahren gelten, erklärt der Artikel UVgO vs. VgV.

Zahlen & Fakten: 662 der 1.445 Lose, also 45,8 Prozent, lassen weniger als 30 Tage zwischen Veröffentlichung und Frist. Wer seine Angebotsplanung auf „einen Monat" auslegt, kommt bei fast der Hälfte der Verfahren zu spät in die Bearbeitung.

Welche Auftraggeber setzen die kürzesten Fristen?

Wir haben die 820 Auftraggeber anhand ihres Namens fünf Gruppen zugeordnet. Das ist eine Heuristik, keine amtliche Klassifikation, 15,8 Prozent der Lose ließen sich so nicht zuordnen.

Auftraggeber-GruppeAnteil der LoseMedian VorlaufAnteil unter 21 Tagen
Bund und Bundesunternehmen23,2 %31 Tage14,9 %
Kommunen und kommunale Verbände21,2 %29 Tage25,1 %
Länder und Landesbetriebe13,9 %29 Tage30,8 %
Öffentliche Unternehmen, Sozialversicherung13,4 %31 Tage14,0 %
Hochschulen, Kliniken, Forschung12,5 %28 Tage29,3 %
Nicht zugeordnet15,8 %30 Tage18,4 %

Der Bund setzt die längsten Fristen: Bei Bund und Bundesunternehmen, darunter das Beschaffungsamt des BMI mit 49 Losen als größter einzelner Auftraggeber der Stichprobe, liegt der Median bei 31 Tagen und nur jedes siebte Los unter 21 Tagen. Länder und Hochschulen dagegen vergeben häufiger unterhalb der EU-Schwelle und nutzen dort kürzere Fristen. Wer viel an Universitäten, Kliniken oder Landesbehörden verkauft, braucht einen schnelleren Sichtungsrhythmus als ein Bieter mit Fokus auf Bundesbehörden.

Nach CPV-Division sieht das Bild ähnlich aus: IT-Dienste (72) haben einen Median von 31 Tagen und 19,8 Prozent unter 21 Tagen, Software (48) 30 Tage und 26,5 Prozent, Unternehmensdienstleistungen (79) 31 Tage und 15,2 Prozent. Am kürzesten sind die Fristen bei Losen mit Haupt-CPV 50, also Wartung und Reparatur mit IT-Anteil: Median 26 Tage, 31,4 Prozent unter 21 Tagen.

An welchen Wochentagen enden die Fristen?

Wochentag der AngebotsfristAnteil
Montag29,1 %
Dienstag23,3 %
Donnerstag17,0 %
Mittwoch15,9 %
Freitag14,1 %
Samstag und Sonntag0,7 %

Mehr als die Hälfte aller Fristen endet am Montag oder Dienstag. Für die Angebotsphase heißt das: Das letzte Wochenende vor der Abgabe ist in der Praxis Arbeitszeit, und der Puffer für Testupload und Signatur, den wir in der Risikoanalyse für die Angebotsphase empfehlen, fällt auf einen Freitag. Wer die Abgabe auf den Fristtag legt, hat bei einem Montagstermin keinen Werktag mehr für Korrekturen.

Wie viel Restfrist hat, wer heute in die Liste schaut?

Der Vorlauf ab Veröffentlichung ist die eine Größe. Die andere ist, wie viel davon noch übrig ist, wenn ein Bieter die Ausschreibung tatsächlich sieht. Am Stichtag verteilten sich die 1.478 offenen Lose so:

Restfrist am 05.09.2026LoseAnteil
unter 7 Tagen35924,3 %
7 bis 13 Tage40327,3 %
14 bis 20 Tage31621,4 %
21 Tage und mehr40027,1 %

Die Hälfte der offenen Verfahren hatte am Stichtag 13 Tage oder weniger Restfrist. Nur 27 Prozent ließen noch drei Wochen. Dabei waren 401 der Lose in den sieben Tagen vor dem Stichtag veröffentlicht worden, 761 in den vierzehn Tagen davor. Der Markt dreht sich also schnell: Wer einmal pro Woche sichtet, sieht ein Verfahren mit 30 Tagen Vorlauf im Mittel erst nach dreieinhalb Tagen und hat dann noch 26. Wer alle zwei Wochen sichtet, verliert im Mittel eine Woche und steht bei einem Verfahren mit kurzer Frist bereits vor der Go/No-Go-Entscheidung, bevor die Unterlagen gelesen sind.

Kernaussage: Nicht die Frist entscheidet über die Angebotsqualität, sondern der Abstand zwischen Veröffentlichung und dem Tag, an dem Sie die Ausschreibung sehen. Bei einem Median von 30 Tagen kostet jede Woche Verzögerung ein knappes Viertel der Bearbeitungszeit.

Was folgt daraus für die Angebotsplanung?

Tägliche Sichtung statt wöchentlicher. Bei 401 neuen Losen pro Woche allein mit IT-Bezug und einem Median-Vorlauf von 30 Tagen ist die wöchentliche Runde zu grob. Ob eine automatische Suche das leistet, zeigt der Artikel Ausschreibungen automatisch finden.

Go/No-Go in der ersten Woche. Wenn 21 Tage reichen müssen, gehört die Entscheidung in die ersten fünf Tage nach Veröffentlichung, nicht in die zweite Woche. Die 12-Punkte-Matrix braucht dafür 15 Minuten.

Fristen nach Auftraggeber kalibrieren. Wer an Länder, Hochschulen und Kliniken verkauft, sollte mit 21 Tagen planen, wer an den Bund verkauft, mit 30. Den Bieterfragen-Zeitpunkt entsprechend vorziehen.

Montagsfristen als Freitagsfristen behandeln. Bei jedem zweiten Verfahren ist der letzte Werktag vor der Frist ein Freitag. Testupload und Signaturprüfung gehören auf den Donnerstag.

CPV-Filter breit halten. Ein Drittel der Lose mit IT-Bezug trägt den IT-Code nur als Nebenklassifikation. Wer ausschließlich nach Haupt-CPV 72 und 48 filtert, sieht die 461 Lose der Division 79 und die 330 der Division 50 nicht. Wie eng oder weit ein Filter sein sollte, zeigt der Artikel zur CPV-Filter-Präzision.

Welche Grenzen hat die Auswertung?

  • Stichtagsaufnahme verzerrt nach oben. Wir sehen nur Verfahren, die am 5. September offen waren. Ein Verfahren mit 40 Tagen Vorlauf ist an 40 Tagen in so einer Momentaufnahme sichtbar, eines mit 14 Tagen nur an 14. Kurze Fristen sind damit untererfasst. Der wahre Anteil der Verfahren unter 21 Tagen über alle Veröffentlichungen eines Jahres liegt vermutlich über 21,5 Prozent.
  • Veröffentlichung ist nicht Absendung. § 15 VgV rechnet ab Absendung der Bekanntmachung an das EU-Amtsblatt, wir ab dem Veröffentlichungsdatum auf oeffentlichevergabe.de. Zwischen beiden liegen meist ein bis fünf Tage. Ein gemessener Vorlauf von 27 Tagen kann also eine regelkonforme 30-Tage-Frist sein.
  • Uhrzeiten wurden ignoriert. Eine Frist um 10:00 Uhr und eine um 23:59 Uhr zählen als derselbe Tag.
  • Die Auftraggeber-Gruppen sind eine Namensheuristik. „IT-Verbund Schleswig-Holstein AöR" landet bei den Ländern, „Dataport AöR" ebenfalls, ein Zweckverband bei den Kommunen. Grenzfälle gibt es, 15,8 Prozent blieben unzugeordnet.
  • Nur oeffentlichevergabe.de. Bekanntmachungen, die ausschließlich auf Landes- oder Kommunalportalen erscheinen und dort nicht nach eForms-DE übermittelt werden, fehlen. Welche Portale es gibt, listet die Übersicht der Vergabeportale.
  • Eine Momentaufnahme. Die Zahlen gelten für den 5. September 2026. Wir wiederholen die Auswertung quartalsweise und ergänzen dann den Verlauf.

Häufig gestellte Fragen

Wie lang ist die Angebotsfrist bei IT-Ausschreibungen in Deutschland?

Bei den 1.445 am 5. September 2026 offenen Losen mit IT-Bezug lagen im Median 30 Tage zwischen Veröffentlichung und Angebotsfrist. Ein Fünftel ließ weniger als 21 Tage, knapp die Hälfte weniger als 30. Der gesetzliche Mindestwert für EU-weite offene Verfahren mit elektronischer Abgabe liegt nach § 15 VgV bei 30 Tagen ab Absendung der Bekanntmachung.

Welche Auftraggeber setzen die kürzesten Fristen?

Länder und Landesbetriebe (30,8 Prozent der Lose unter 21 Tagen) sowie Hochschulen, Kliniken und Forschungseinrichtungen (29,3 Prozent). Bund und Bundesunternehmen liegen bei 14,9 Prozent, öffentliche Unternehmen und Sozialversicherungsträger bei 14,0 Prozent.

Warum enden so viele Fristen an einem Montag?

Das sagen die Daten nicht. Plausibel ist, dass Vergabestellen die Frist auf den ersten Werktag nach einem vollen Zeitraum legen und die Angebotsöffnung in die Wochenmitte. Für Bieter ist die Folge dieselbe: Der letzte Werktag vor der Frist ist bei 29,1 Prozent der Verfahren ein Freitag.

Kann ich die Auswertung selbst nachrechnen?

Ja. Die Abfrage steht oben im Artikel, die API von oeffentlichevergabe.de ist ohne Anmeldung nutzbar. Wer die Stichprobe nachzieht, bekommt einen anderen Stichtag und damit andere Zahlen, die Größenordnungen sollten sich aber halten.


Zusammenfassung: Die wichtigsten Erkenntnisse:

  • Median 30 Tage Vorlauf, exakt der VgV-Mindestwert für elektronische offene Verfahren
  • 21,5 Prozent unter 21 Tagen, fast immer unterhalb der EU-Schwelle, wo die UVgO keine Mindestfrist kennt
  • Länder und Hochschulen setzen doppelt so oft kurze Fristen wie der Bund
  • 52,4 Prozent der Fristen enden Montag oder Dienstag, das Wochenende davor ist Angebotszeit
  • 73 Prozent der offenen Lose hatten am Stichtag weniger als drei Wochen Restfrist
  • Die Momentaufnahme untererfasst kurze Fristen, der wahre Anteil liegt eher höher

Fazit: Der Vorlauf ist knapp, und die Sichtung entscheidet

30 Tage klingen nach einem Monat Zeit. In der Praxis sind es 30 Tage minus die Zeit bis zur Sichtung, minus die Zeit bis zur Go/No-Go-Entscheidung, minus das Wochenende vor einer Montagsfrist. Wer die Ausschreibung am Tag der Veröffentlichung sieht und in der ersten Woche entscheidet, hat drei Wochen für ein sauberes Angebot. Wer sie in der wöchentlichen Runde entdeckt und in der zweiten Woche entscheidet, hat noch zehn Tage.

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